DIENSTLEISTUNGEN

Beratung und Betreuung auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes in Fragen betreffend das Patent- und Markenrecht sowie Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht (Designs), Arbeitnehmererfinderrecht, Verletzungsfälle sowie Lizenzverträge etc.

Gewerbliche Schutzrechte verhindern die Nachahmung, also die kostenlose Übernahme von geschützten Innovationen oder Marken durch Wettbewerber. Sie ermöglichen Ihnen als Unternehmer Vorteile bei Ihrer geschäftlichen Tätigkeit vom Designvorsprung bis hin zur Werbewirkung Ihrer Marke bzw. Ihres Logos.

Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs ermöglichen Ihnen eine verlässliche Sicherung der aufwändigen Investitionen in Forschung und Entwicklung für die Produkte und die Dienstleistungen Ihres Unternehmens.

Wir als Patentanwältinnen und Patentanwälte sind im einschlägigen Recht genauso zu Hause wie in Wissenschaft und Technik. Wir beraten Sie in allen Fragen, die den gewerblichen Rechtsschutz betreffen. Wir vertreten Mandanten vor den zuständigen Ämtern und Gerichten in Anmelde-, Erteilungs-, Eintragungs-, Registrierungs-, Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren. Ferner betreuen wir Prozesse wegen Schutzrechtsverletzungen national und international.

Unser Dienstleistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Spezialisierte und umfassende Beratung und Betreuung für kleine und mittelständische Unternehmen auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes;
  • Durchführung von Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrecherchen;
  • Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen;
  • Nationale und internationale Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Designs (Geschmacksmuster), Marken;
  • Angriff und Verteidigung von Schutzrechten im Rahmen von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie Widersprüchen, Löschungsverfahren und -klagen vor den Ämtern und Instanzen;
  • Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen vor den zuständigen Gerichten in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz sowie Rechtsanwälten für Domain-, Wettbewerbs- und Urheberrecht;
  • Verwaltung und Überwachung von gewerblichen Schutzrechten;
  • Ausarbeitung von Verträgen im gewerblichen Rechtsschutz (beispielsweise Lizenz-, Know-how-Verträge);
  • Beratung zum Arbeitnehmererfinderrecht, Schiedsstellenverfahren;
  • Gutachten zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes, z.B. zu Rechtsbeständigkeit und Verletzung von gewerblichen Schutzrechten; Strategische Beratung zu gewerblichen Schutzrechten.